Verfahrensdokumentation GoBD
Die Einrichtung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD ist für alle Steuerpflichtigen verpflichtend.
Übersicht zum Scanservice

Verfahrensdokumentation – Verpflichtend!
Mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 ist die Verfahrensdokumentation für jeden Unternehmer verpflichtend. Die Verantwortung liegt beim Steuerpflichtigen. Das Bundesfinanzministerium erneuert und ergänzt seine Forderungen in Sachen GOBD und Verfahrensdokumentation mit Schreiben vom 28.11.2019
Zentrale Themen sind die Darstellung der steuerrelevanten Prozesse
die Unveränderbarkeit der Daten und Dokumente.
Vier Schritte zur Verfahrensdokumentation
Papierdokumente
Wie werden die einzelnen Papierdokumente verarbeitet?
Digitalisierung
Auf welche Art und Weise werden die Dokumente digitalisiert?
Dokumentenmanagementsystem
Welche Funktionen hat das dahinterliegende Dokumentenmanagementsystem´?
Vernichtung
Wann und wie werden Ihre Dokumente vernichtet?
Datenschutz – Datensicherung
Die Installation eines Internes Kontrollsystem zur Überwachung und Verbesserung der Prozesse ist die Revisionssichere Dokumentenlagerung insbesondere die Unveränderbarkeit
Wir bieten die Erstellung der Verfahrensdokumentation in Oldenburg und Umgebung als Full-Service-Angebot an.
Lösung
Unsere Lösung für die obigen Anforderungen ist eine Verfahrensdokumentation in der Cloud. Hier ist es möglich die Unveränderbarkeit und Versionierbarkeit der Verfahrensdokumentation zu gewährleisten.
Verfahrensdokumentation als Chance
Der Gesetzgeber belohnt den Steuerpflichtigen!
Zitat aus BMF-Schreiben 23.05.2016: „Hat der steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann…“
Im Analogieschluss könnte man sagen, dass die, die keine Verfahrensdokumentation haben, es mit der Steuer nicht so genau nehmen
Förderung
Die Verfahrensdokumentation kann im Rahmen der Richtlinie zur Förderung Unternehmerischen know How mit 50 % und maximal 3.000 € gefördert werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Unser Team
Wir sind für Sie da.
Durch meine Erfahrung als Finanzbuchhalter und meine fortlaufende Weiterbildung im Bereich Datenschutz, Aktenlagerung und GoBD können wir Ihnen den Rund-um-Sorglos Service bieten.Dieter Wichmann